In der Landtagssitzung am 18. Juni hat der NÖ-Landtag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Liste FRANK die Reform der Mindestsicherung beschlossen. Im Vorfeld der Landtagssitzung hat der niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) das neue Modell in einer Arbeitsgruppe erarbeitet. „Mit der Reform des Mindestsicherungsgesetzes schaffen wir auch bei uns im Bezirk Mistelbach mehr Fairness und Gerechtigkeit für Steuerzahler und Mindestsicherungsbezieher gleichermaßen. Mehr Anreize und mehr Hilfe zum Wiedereinstieg unterstützen Mindestsicherungsbezieher bei der Jobrückkehr und stärkere Kontrollen schützen vor Missbrauch“, betont NÖAAB-Bezirksobmann Bgm. Thomas Grießl.
Konkret sieht das Modell des NÖAAB mehr Hilfe zum Wiedereinstieg mittels Jobprojekten, Anreize durch den Wiedereinsteigerbonus, mehr Kontrolle und eine Umstellung auf Gutschein- oder Direktzahlungen vor. In Niederösterreich gibt es rund 24.500 Mindestsicherungsbezieher (Stand März 2015). Im Vergleich dazu haben wir in Wien alleine 140.000 Bezieher der Mindestsicherung. Im Bezirk Mistelbach gibt es etwa 217 Bezieher der Mindestsicherung.
„Wir wissen, 4 von 10 Mindestsicherungsbeziehern sind arbeitsfähig. Die Mindestsicherung ist zu einem Reizthema für die Bürgerinnen und Bürger geworden, da jeder jemanden kennt, der das System überstrapaziert. Gleichzeitig gibt es aber auch Bezieher, die aus eigener Kraft und ohne zusätzlicher Hilfe und Motivation den Wiedereinstieg nicht schaffen können.Wir wollen jenen helfen, die unsere Hilfe brauchen. Wir müssen aber dort genauer hinsehen und nachschärfen, wo es Menschen gibt, die arbeitswillig sind, aber keine Arbeit finden. Denen soll mittels Jobprojekten und Wiedereinsteigerbonus die Rückkehr in den Arbeitsprozess erleichtert werden. Die Mindestsicherung soll durch die Reform wieder stärker zum Sprungbrett zurück in den Arbeitsprozess werden und nicht eine soziale Hängematte bleiben“, betont NÖAAB Landesobmann Stellvertreter KR Josef Hager.
Was ändert sich nun konkret?
Personen, die sechs Monate durchgehend Leistungen aus der Mindestsicherung bezogen haben, sollen bei Wiederaufnahme einer Arbeit für die Dauer von 12 Monaten einen Zuschlag zur Mindestsicherung erhalten. Dieser Bonus ist mit 140% der Mindestsicherung (etwa 1.150 €) begrenzt. Menschen sollen dadurch mehr Anreiz bekommen, schneller in den Arbeitsprozess zurück zu finden. Bis zur Neuregelung gab es bei einer Arbeitstätigkeit während des Mindestsicherungsbezuges eine Ausgleichszahlung maximal bis zur Höhe der Mindestsicherung von 827€. Weiters soll nun nach 1,5 Jahren Bezug der Mindestsicherung eine Umstellung auf Sachleistungen erfolgen, wenn die wirtschaftliche Verwendung von Geldleistungen nicht mehr gewährleistet ist. Zusätzlich hat der Landtag Verbesserungen der Kontrolle beschlossen. Der Landtag hat im Zuge der Debatte um die Mindestsicherung auch eine Resolution an den Bund verabschiedet, die Finanzierung von Jobprojekten mitzutragen.